Gute Erholung - Reisetipps der AK

  • Gute Erholung - Reisetipps der AK 201707 ©Arbeiterkammer

Urlaub bedeutet für die einen Koffer packen, für die anderen einfach nur ein paar Wochen die Arbeit sein lassen und das traute Heim geniessen. Ganz egal, wie sie ihren Urlaub verbringen wollen: um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, gibt ihnen die AK ein paar Tipps mit auf die Reise.


Pass: Überprüfen Sie Pass- und Visa-Erfordernisse. Auch Kinder brauchen einen eigenen Reisepass.
Impfung: Lassen Sie sich rechtzeitig impfen.
Katalog: Nehmen Sie die Reisebeschreibung aus den Buchungsunterlagen, dem Katalog bzw. von der Internetseite mit.
Mängel: Bestehen Sie darauf, allfällige Mängel vor Ort beheben zu lassen. Dokumentieren Sie Mägel durch Fotos etc. Lassen Sie die Mängelrüge (Beschreibung der Mängel) vom Reiseleiter vor Ort schriftlich bestätigen.
Preisminderung: Fordern Sie nach Ihrer Rückkehr schriftlich vom Reiseveranstalter eine Preisminderung.
Beschädigungen: Beschädigungen am Gepäck sind binnen 7 Tagen schriftlich der Fluglinie zu melden.
Gepäck: Falls Ihr Gepäck nicht ankommt, füllen Sie das PIR-Formular am Flughafen aus und heben Sie den Durchschlag auf. Melden Sie schriftlich die verspätete Zustellung des Gepäcks oder den gänzlichen Verlust binnen 21 Tagen der Fluglinie (am besten aber unverzüglich).
Rechnungen: Heben Sie Rechnungen für Ersatzanschaffungen auf.

REISEVERSICHERUNGEN
Ein Urlaub ohne ausreichende Versicherung kann im Schadensfall teuer werden. Andererseits sind viele Reiserisken schon in bestehenden Versicherungsverträgen abgedeckt. Was meistens fehlt, ist eine Reisestornoversicherung. Fast immer im Versicherungspaket ist eine Reisegepäckversicherung, die aber selten sinnvoll ist.

Tipp: Bevor Sie eine Reiseversicherung in der üblicherweise angebotenen Paketlösung abschließen, lohnt es sich, bestehende Versicherungsverträge (etwa Haushalts-, Unfall- oder Krankenversicherung) zu überprüfen, ob bereits ein Versicherungsschutz für die Reise existiert. Häufig genießt man auch durch eine Mitgliedschaft bei einem Autofahrerclub Versicherungsschutz.

REISENDE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
Mittlerweile wissen Reisende über ihre Rechte im Großen und Ganzen Bescheid. Hat z.B. ein Flug, Zug, Bus oder Schiff Verspätung oder wird die Reise annulliert, dann können Reisende bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Preisminderung oder Entschädigungsleistungen von der Transportgesellschaft verlangen. EU-Verordnung bietet besonderen Schutz und Hilfeleistung Ergänzend zu den bestehenden Vorschriften gibt es EU-weit besondere Schutzbestimmungen für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität. Die kostenlose Mitnahme von medizinischen Geräten und Hilfsmitteln muss ebenso ermöglicht werden wie das „Rundum-Service“ am Flughafen: Menschen mit eingeschränkter Mobilität müssen umfassend – vom Check-in bis zum Verlassen des Flughafens – betreut werden. Allerdings muss der Hilfsbedarf mindestens 48 Stunden davor gemeldet werden. Die Regelungen gelten für alle Flughäfen in der EU, Island und Norwegen, sowie für Fluggesellschaften mit Sitz in diesen Ländern. Können Betroffene ihre Rechte nicht selbst durchsetzen, erhalten sie in grenzüberschreitenden Fällen kostenlose Unterstützung beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Sie können sich auch an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) unter der Adresse fluggastrechte@ bmvit.gv.at wenden.

PLASTIKGELD IM URLAUB
Grundsätzlich ist man mit einer Bankomat- oder Kreditkarte immer „flüssig“. Aber Achtung: Beim Zahlen und Einkaufen sind die Spesen in Urlaubsländern verschieden hoch. In Euro-Ländern kommt man mit der Bankomat-Karte am besten weg. Für die Kreditkarte gilt: Nur Einkaufen im Euro-Raum ist spesenfrei. Wer mit der Kreditkarte Geld abhebt – egal wo – zahlt immer hohe Spesen.

VERKEHRSSTRAFEN IM AUSLAND
Ein Wochenendtrip mit dem Auto ins benachbarte Ausland oder eine längere Autoreise in andere europäische Länder: Wer mit dem Auto ins europäische Ausland reist, sollte sich vor der Abfahrt über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Die Strafen für Verstöße im Ausland können stark von denen in Österreich abweichen. Strafen aus dem Ausland vollstreckbar Offene Strafen aus dem EU-Ausland können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich. Wer einen ausländischen Strafzettel erhält, kann sich zur Klärung der Zahlungsverpflichtung an die JuristInnen der Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ wenden.

GRÜNE VERSICHERUNGSKARTE BEI AUTOREISEN MITNEHMEN
Mitnahme innerhalb der EU ist nicht verpflichtend, aber ratsam. Sie bestätigt bei Auslandsfahrten, dass die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung den Anforderungen im jeweils besuchten Land genügt. Die Grüne Karte ist in den folgenden Ländern Pflicht: Albanien, Bosnien- Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien und der Ukraine. Für den Kosovo ist die Grüne Karte nicht gültig. Es muss an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden. Seit 1.Jänner 2012 braucht man in Serbien offiziell keine Grüne Versicherungskarte mehr. Die Autofahrerclubs empfehlen aber trotzdem die Mitnahme!

GRENZKONTROLLEN – LÄNGERE REISEZEIT EINPLANEN
Auch heuer ist laut Autofahrerclubs an den Grenzen wieder mit längeren Wartezeiten zu rechnen:
* bei der Einreise nach Österreich aus Italien und Ungarn,
* bei der Ausreise aus Österreich nach Deutschland,
* an der Grenze zwischen Slowenien und Kroatien.

ROAMING ENDET 2017 FÜR REISENDE IN DER EU
Die Roamingzuschläge im EU-Ausland werden grundsätzlich mit 15. Juni 2017 fallen. Anbieter dürfen ihren KundInnen dann in der Regel keine zusätzlichen Entgelte fürs Telefonieren, Surfen oder für SMS berechnen. Die von der EU verordnete Devise „Roam like at home“ gilt für KundInnen in der EU (plus Norwegen, Liechtenstein und Island, wenn sie die Verordnung national umsetzen). Achtung: Die EU-Roaming-Regelung gilt unter anderem nicht in der Schweiz! Auch auf Kreuzfahrtschiffen und in Flugzeugen gilt sie nicht. Dort müssen Sie mit Zusatzkosten rechnen.

WAS SICH HEUER BEI EU-AUSLANDSGESPRÄCHEN; SMS UND WEB ÄNDERT
Freieinheiten gelten auch im EU-Ausland: Bei Tarifen mit inkludierten Minuten, SMS und Datenvolumen ist die Nutzung im Ausland zu denselben Bedingungen möglich wie daheim. Das bedeutet: Auch beim Roaming werden verbrauchte Einheiten für Anrufe, SMS oder Daten von der Pauschale abgezogen. Bis zu welchem Limit kann man Daten Roaming in der EU ohne zusätzliche Kosten nutzen? Das konkrete Limit wird für jeden Tarif anhand einer Formel individuell berechnet: Eigene Rechenkunst ist nicht nötig: Der Anbieter muss seine KundInnen vorab informieren, wie viel sie von ihrem inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei nutzen dürfen. Es gibt auch eine SMS-Info, wenn das Volumen ausgeschöpft ist. Roaming muss es nicht immer geben Die Handyanbieter sind nicht verpflichtet, ihren KundInnen Roamingdienste anzubieten. Vor allem Diskontanbieter mit sehr niedrigen Inlandspreisen könnten davon Abstand nehmen.

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