Wer bringt das Weihnachtsgeld?

  • Weihnachtsgeld 2017 ©Gpa-djp

Testen Sie Ihr Wissen mit dem GPA-djp Weihnachtsgeld-Quiz!

Zweimal im Jahr gibt's mehr Geld am Lohn- und Gehaltszettel - das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben gar, darauf gäbe es einen gesetzlichen Anspruch. Das ist ein Irrtum. Zwar ist die Steuerbegünstigung der Sonderzahlungen im Gesetz geregelt, aber auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld selbst gibt es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch - sie sind ein Verhandlungserfolg der Gewerkschaft!

Wann muss das Weihnachtsgeld ausbezahlt werden?

Wann das Weihnachtsgeld fällig ist, das heißt auszuzahlen ist, regelt der jeweilige Kollektivvertrag. Häufig wird das Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt ausbezahlt. In einigen Kollektivverträgen ist festgelegt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vier Teilbeträgen ausbezahlt wird.

Wieviel wissen Sie über das Weihnachtsgeld? 
Mit dem GPA-djp Weihnachtsgeld-Quiz können Sie Ihr Wissen testen.

Zum Weihnachtsgeld-Quiz!   

Weihnachtsgeld - keine Selbstverständlichkeit
"Aber es ist doch völlig unwahrscheinlich, dass das Weihnachtsgeld gestrichen wird". Das hören wir oft, wenn wir darauf hinweisen, dass nur der Kollektivvertrag die Sonderzahlungen sichert. Ein Blick über die  Grenze zeigt, dass es schneller gehen kann, als man glaubt. In Deutschland gibt es für viele Branchen keine Kollektivverträge mehr. In diesen Branchen erhalten nur noch 45% der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld. Im Zuge der Wirtschaftskrise wurde es in vielen Betrieben einfach ersatzlos gestrichen oder deutlich gekürzt.

In Österreich forderten am Höhepunkt der Finanzkrise 2009 Vertreter der Industrie eine Absenkung der Einkommen über "Krisenkollektivverträge". Auch eine Kürzung der Sonderzahlungen stand im Raum. Erst der Widerstand der Gewerkschaften in Form von Betriebsversammlungen und einer Großdemo mit über 30.000 Beschäftigten konnte die Arbeitgeber in die Schranken weisen.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und faire Gehaltserhöhungen gibt es nur mit starken Gewerkschaften. Daher: Jetzt beitreten!

Zur Mitglieds-Anmeldung 

Mehr zu den Vorteilen der Mitgliedschaft finden Sie unter
www.gpa-djp.at/service.

Seite drucken