Erfolg für AK Mitglieder: Mehr Wochengeld bei regelmäßigen Überstunden

  • Da red i mit ©Arbeiterkammer

Erfolg für eine junge Mutter: Der OGH hat aufgrund einer Klage kürzlich entschieden, dass regelmäßig geleistete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsentgelte, die vor der Schwangerschaft geleistet wurden, für das Wochengeld von der Sozialversicherung zu berücksichtigen sind. Bisher war das nicht der Fall

Das Wochengeld soll während der Zeit der Mutterschutzfrist vor und nach der Geburt den Nettolohn komplett ersetzen. Bemessen wird das Wochengeld aus dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate vor Schutzfristbeginn.

Die Sozialversicherung hatte argumentiert, dass Arbeitnehmerinnen ja ab Beginn bzw. Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber keine Überstunden, Sonn- und Feiertagsdienste mehr leisten dürfen. Daher seien diese bei der Berechnung des Wochengeldes auch nicht zu berücksichtigen.

Der Oberste Gerichtshof sah das anders und entschied im Sinne der Arbeitnehmerinnen: Wenn eine Arbeitnehmerin vor der Schwangerschaft regelmäßig Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit geleistet hat, müssen diese auch bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt werden. Dies gilt ab sofort bei neuen Anträgen. Der Arbeitgeber ist für die richtige Ausstellung der Arbeits- und Entgeltsbestätigung verantwortlich.

Wurde Wochengeld bereits ausgezahlt, dann gibt es die Möglichkeit, von der Sozialversicherung eine Nachverrechnung zu verlangen. Dazu ist eine vom Arbeitgeber korrigierte Arbeits- und Entgeltbestätigung, bei der die Überstunden berücksichtigt sind, vorzulegen.

Achtung: Liegt der Beginn dieser Schutzfrist (Versicherungsfall - Wochengeld) allerdings schon länger als zwei Jahre zurück ist eine Nachverrechnung nicht mehr möglich.

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