Nach 45 Arbeitsjahren ohne Abschlag in Pension

Wer 45 Jahre bzw. 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet hat, soll künftig ohne Abschläge in Pension gehen dürfen – und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter in den Ruhestand geht. 
Für die Betroffenen bedeutet das deutlich höhere Pensionszahlungen.

Die AK hat haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur geplanten Gesetzesänderung für Sie zusammengefasst - zu finden unter diesem Link.

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